ALLDERNATIVEN

§ 1 Mitgliedsbeiträge ordentlicher Mitglieder

Natürliche Personen entrichten einen Mindestbeitrag von 3,33 € pro Monat; Beiträge darunter nur jährlich zahlbar (siehe § 4).

Juristische Personen / Firmen zahlen einen freiwillen Beitrag, (als Richtwert gilt 3,33€ pro Mitarbeiter bzw. Mitglied pro Monat); Zahlungsmodalitäten gemäß § 3).

§ 2 Förderbeiträge

Fördermitglieder – Privatpersonen entrichten einen frei wählbaren Beitrag 

Fördermitglieder – Firmen / Organisationen / Institutionen des öffentlichen Rechts entrichten einen frei wählbaren Beitrag je nach Vereinbarung.

Eine ordentliche Mitgliedschaft ist nur auf schriftlichen Antrag und Vorstandsbeschluss gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung möglich.

§ 3 Zahlungsweise

Reguläre Beiträge können monatlich oder jährlich entrichtet werden.

Möglich sind Überweisung oder SEPA-Lastschrift.

Das SEPA-Lastschriftverfahren wird zur Minimierung des Verwaltungsaufwands empfohlen.

§ 4 Ermäßigungen und Ausnahmen

In begründeten sozialen oder wirtschaftlichen Ausnahmefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.

Anträge sind formlos zu stellen und werden vertraulich behandelt.

§ 5 Freiwillige Beitragserhöhungen und Spenden

Mitglieder und Förderer können freiwillig einen höheren Beitrag entrichten; diese Mehreinnahmen fließen unmittelbar in die Vereinsarbeit.

Zusätzlich sind projektbezogene Umlagen und einmalige Spenden möglich.

Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 19.06.2025 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

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