ALLDERNATIVEN
§ 1 Mitgliedsbeiträge ordentlicher Mitglieder
Natürliche Personen entrichten einen Mindestbeitrag von 3,33 € pro Monat; Beiträge darunter nur jährlich zahlbar (siehe § 4).
Juristische Personen / Firmen zahlen einen freiwillen Beitrag, (als Richtwert gilt 3,33€ pro Mitarbeiter bzw. Mitglied pro Monat); Zahlungsmodalitäten gemäß § 3).
§ 2 Förderbeiträge
Fördermitglieder – Privatpersonen entrichten einen frei wählbaren Beitrag
Fördermitglieder – Firmen / Organisationen / Institutionen des öffentlichen Rechts entrichten einen frei wählbaren Beitrag je nach Vereinbarung.
Eine ordentliche Mitgliedschaft ist nur auf schriftlichen Antrag und Vorstandsbeschluss gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung möglich.
§ 3 Zahlungsweise
Reguläre Beiträge können monatlich oder jährlich entrichtet werden.
Möglich sind Überweisung oder SEPA-Lastschrift.
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird zur Minimierung des Verwaltungsaufwands empfohlen.
§ 4 Ermäßigungen und Ausnahmen
In begründeten sozialen oder wirtschaftlichen Ausnahmefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
Anträge sind formlos zu stellen und werden vertraulich behandelt.
§ 5 Freiwillige Beitragserhöhungen und Spenden
Mitglieder und Förderer können freiwillig einen höheren Beitrag entrichten; diese Mehreinnahmen fließen unmittelbar in die Vereinsarbeit.
Zusätzlich sind projektbezogene Umlagen und einmalige Spenden möglich.
Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 19.06.2025 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
